Verkehrsrecht
… und Sie von der Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen (ggf. bereits einen Zeugenfragebogen) aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Rotlichtverstoßes oder aufgrund einer Abstandsmessung erhalten haben, sollten Sie die rechtliche Überprüfung des Vorwurfes durch unsere Kanzlei in Erwägung ziehen.
Um Ihre Schadensersatzansprüche im Rahmen eines Verkehrsunfalls für Sie geltend machen zu können, benötigen wir verschiedene Informationen:
1. zu Ihrer Person
Wozu?
für die Mandatsbearbeitung
Wer ist der Anspruchssteller?
- bei Sachschäden der Eigentümer
- bei Personenschäden die verletzte Person
2. zum Unfallgegner
Ihre Schadensersatzforderung richtet sich gegen den Halter sowie die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs und dessen Fahrer; diese haften als Gesamtschuldner
3. zum Unfallhergang
zur Beschleunigung Ihrer Schadensregulierung ist eine präzise, detaillierte Unfallschilderung vorteilhaft
4. Personenschäden
- Daten zu Familienstand und Beruf zur Berechnung des Verdienstausfall- und Haushaltsführungsschadens (auch für Ihren Schmerzensgeldanspruch relevant)
- Nachweis von Gesundheitsschäden durch ein ärztliches Attest
Ein Unfall ist für alle Beteiligten eine unangenehme Situation. Auch wenn keine Personen verletzt und nur Ihr Fahrzeug beschädigt wurde, ist es wichtig, den Unfall vor Ort aufzuarbeiten, um die Verursachung festzustellen und mögliche Versicherungsfragen beantworten zu können.
Für den Fall, dass Sie sich vom Unfallort entfernt haben:
- obwohl Sie daran beteiligt waren und bevor eine Namensfeststellung sowie die Art ihrer Beteiligung geklärt wurde
- oder Sie die Wartefrist zur Feststellung Ihrer Personalien missachtet haben
drohen Ihnen:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
Falls eine solche Situation bei Ihnen eingetreten ist, möchten wir Sie gern bei der rechtlichen Aufarbeitung unterstützen. Dabei stehen wir Ihnen vom ersten Schreiben der Staatsanwaltschaft bis zur Gerichtsverhandlung zur Seite. Wir sind für Sie da!
- Rückabwicklung Kaufvertrag
- Minderung
- Ansprüche wegen Sachmängeln (z.B. Minderung wegen Rückabwicklung)
Was ist in solchen Fällen relevant:
Sind Sie alkoholisiert oder unter dem Einfluß anderer berauschender Mittel gefahren, drohen Ihnen:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
- Fahrerlaubnisentzug
Falls eine solche Situation bei Ihnen eingetreten ist, möchten wir Sie gern bei der rechtlichen Aufarbeitung unterstützen. Dabei stehen wir Ihnen vom ersten Schreiben der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bis zur Gerichtsverhandlung zur Seite. Wir sind für Sie da!