Unfall – was nun?

Verkehrsunfälle gehören zum alltäglichen Geschehen. Sei es auf dem Weg zur Arbeit mit dem Pkw, dem Fahrrad oder sogar zu Fuß. Jeder Verkehrsteilnehmer muss mit den Gefahren im Straßenverkehr rechnen und das zu jeder Zeit. Bei etwa jedem neunten Unfall werden Menschen verletzt oder gar getötet. Die Unfälle mit den schwerwiegendsten Folgen sind auf eine nichtangepasste Geschwindigkeit zurückzuführen. Schon bei Kollisionen im Bereich von 50 km/h wirken so starke Kräfte, dass die Karosserie kaum noch Schutz bietet.

Vor Gericht zählt dann eine lückenlose Aufklärung, die schon damit beginnt, einen einwandfreien Unfallbericht zu schreiben. Versicherungen können bei fehlender Mithilfe oder unvollständigen Unfallberichten die Leistung verweigern.

Worauf kommt es an?

1. Anhalten und Ruhe bewahren

Das erste Gebot ist, den Wagen sicher zum Stehen zu bringen, den Unfallort entsprechend zu sichern und sich einen Überblick über die Unfallsituation zu verschaffen.

Sie sind gesetzlich verpflichtet, am Unfallort zu bleiben und durch die Polizei Ihre Personalien feststellen zu lassen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (sog. Fahrerflucht) ist eine Straftat, welche mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird. Sie gefährden noch dazu Ihre Fahrerlaubnis und den eigenen Versicherungsschutz.

Je nachdem wie schwerwiegend der Unfall ist, sollten Sie die nächsten Schritte unbedingt beachten:

Unfallstelle ausreichend absichern
Vor allem nachts, an viel befahrenen Autobahnen und unübersichtlichen Streckenführungen sollten Sie unbedingt Ihre eigene Sicherheit im Hinterkopf behalten. Wenn möglich, sollten Sie Beifahrer und andere Verkehrsteilnehmer dazu auffordern, bestimmte Bereiche abzusichern oder sich um Verletzte zu kümmern.

Achten Sie bei der Absicherung der Unfallstelle unbedingt auf folgende Dinge (die drei „W“):

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste überziehen

Die Warnweste müssen Sie seit Juli 2014 verpflichtend mit sich führen. Ziehen Sie sich diese am besten zu Ihrer eigenen Sicherheit bereits im Auto an und verlassen Sie erst dann das Fahrzeug.

  • Warndreieck aufstellen

Auf Landstraßen sollten es mindestens 100 Meter sein, auf Autobahnen mindestens 200 Meter.

Bei geringfügigen Schäden sollten Sie zunächst den Unfall anhand von Bildern von allen Seiten dokumentieren.

Räumung der Unfallstelle
Bei schweren Unfällen sollte der Standort der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht verändert werden. Bei Unfällen mit geringfügigen Sachschäden sollten Sie grundsätzlich die Fahrbahn möglichst rasch räumen, um den Verkehr nicht unnötig zu behindern und weiteren Unfällen vorzubeugen. Bitte dokumentieren Sie vor Räumung fotografisch die Stellung der Fahrzeuge.

2. Erste Hilfe leisten

Bei Verletzten gilt das wichtige Gebot der unverzüglichen ersten Hilfeleistung. Denn unterlassene Hilfeleistung kann strafbar sein und entscheidet über Leben und Tod. Bei Schwerverletzten müssen Sie sofort einen Notarzt verständigen (112).

Aber grundsätzlich gilt: Ihre eigene Sicherheit steht an erster Stelle.

3. Polizei rufen

Erst dann verständigen Sie die Polizei (110 - sollten Sie kein Mobiltelefon dabei haben, geben die Pfeile an den Leitpfosten die Richtung zur nächsten Notrufsäule an.) Dabei nennen Sie Ihren Namen und schildern kurz die Unfallsituation. Auf Autobahnen und Bundesstraßen sollten Sie sich zuvor die Kilometermarkierung notieren. In jedem Fall sollten Sie das Gespräch mit der Leitstelle nie selbst beenden, es könnten wichtige Rückfragen bestehen.

4. Sicherung von Beweismitteln

Unfallspuren sind wichtige Beweismittel. Deshalb dürfen sie nicht beseitigt werden, ehe die notwendigen Feststellungen getroffen sind. Zur Beweissicherung eignen sich besonders Markierungen, Zeugen und Fotos.  

Besonders Fotos, die die Unfallstelle, die Anordnung der beteiligten Fahrzeuge nach dem Unfall, Unfallschäden und so weiter festhalten, erweisen sich später oft als sehr nützlich und sind innerhalb kurzer Zeit gemacht.

Dagegen sind Zeugen manchmal nicht leicht zu finden. Fragen Sie insbesondere am Unfall nicht beteiligte anwesende Personen, ob sie bereit sind, als Zeugen auszusagen. Notieren Sie sich Namen und Anschriften der Zeugen.

5. Austausch der Personalien

Auf Verlangen müssen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben, Führerschein und Fahrzeugschein vorweisen und nach bestem Wissen Angaben über Ihre Versicherung machen. Andernfalls handeln Sie ordnungswidrig oder machen sich sogar strafbar!

Vergessen Sie nicht, auch die Daten der anderen Unfallbeteiligten zu notieren.

Hierzu gehören:

  • Name
  • Anschrift
  • Versicherung, Versicherungsnummer
  • amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs

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Was kann ich tun, wenn mir Angaben fehlen?

Fehlen Ihnen Angaben über die eigene Versicherung oder die Versicherung des Unfallgegners, können Sie über den Zentralruf der Autoversicherer alle notwendigen Informationen erhalten. Ein erhebliches Problem könnte die Ermittlung des Unfallbeteiligten oder dessen Versicherers sein. Deshalb wurde beim „Zentralruf der Autoversicherer“ eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet, die dem Geschädigten insbesondere Informationen über Name und Anschrift des Versicherers und des Halters des beteiligten Fahrzeugs gibt. Hierfür benötigen Sie lediglich das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges sowie das Datum des Unfalltages.

Den Zentralruf erreichen Sie wie folgt:

GDV Dienstleistungs-GmbH
Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg
Telefon: 0800 2502600
Telefon Ausland: +49 40 300330300
Internet: www.gdv-dl.de

6. Versicherung informieren

Ihre eigene Kraftfahrthaftpflichtversicherung müssen Sie innerhalb einer Woche schriftlich oder telefonisch über den Unfall informieren, auch wenn Sie diesen nicht verursacht haben. Dasselbe gilt, wenn der Geschädigte Ansprüche gegen Sie geltend macht. Der Tod eines Unfallbeteiligten ist sogar innerhalb von 48 Stunden zu melden. Die Unfallanzeige sollte vor allem Namen und Anschrift der Unfallbeteiligten enthalten. Schildern Sie in Kürze den Unfallhergang und die Unfallfolgen (Schadenshöhe? Verletzte?). In aller Regel schickt Ihnen Ihr Versicherer einen Fragebogen, in dem Sie alle wesentlichen Einzelheiten angeben müssen. Hier können Sie auch schildern, wer Ihrer Meinung nach den Unfall verursacht hat.

Wichtig: Halten Sie sich an die Wahrheit!

Sie riskieren sonst Ihren Versicherungsschutz und machen sich unter Umständen strafbar. Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, ein Strafbefehl oder Bußgeldbescheid erlassen, müssen Sie Ihrem Versicherer unverzüglich gesondert Anzeige erstatten. Dies gilt auch, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht (zum Beispiel Klage, Mahnbescheid, Beweissicherungsverfahren, Streitverkündung).

7. Rechtsanwalt kontaktieren

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