Strafrecht

§316 StGB - Trunkenheit im Straßenverkehr

Was ist in solchen Fällen relevant:

Sie sind alkoholisiert oder unter dem Einfluß anderer berauschender Mittel gefahren, drohen Ihnen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
  • Fahrerlaubnisentzug
§315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs

Der Straßenverkehr ist eine sensible Angelegenheit, eine Gefährdung kann durch eine Vielzahl von Situationen erfolgen.

Dazu zählen:

  • Genuss von Alkohol oder Drogen
  • körperliche oder geistige Mängel (z.B. Sehschwäche oder Ermüdung
  • Missachtung der Vorfahrt
  • Fehler beim Überholvorgang, falsch überholen
  • falsch fahren an Fußgängerüberwegen, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • zu schnelles Fahren (an unübersichtlichen Stellen, Straßenkreuzungen, -einmündungen oder Bahnübergängen) usw.

Kommt es hierbei zu einer Gefährdung von anderen Menschen oder Sachen, kann eine Straftat vorliegen und es droht Ihnen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
  • Entzug der Fahrerlaubnis
Nötigung

Auf den Straßen kann es manchmal drunter und drüber gehen. Man hat es mal wieder eilig, die linke Spur wird aber von einem Trödler blockiert. Sie betätigen die Lichthupe und fahren dicht auf, um den Vordermann zum Spurwechsel zu drängen. Um ihm zuletzt noch eine Lektion zu erteilen, fahren Sie vor ihn, um ihn auszubremsen.

Der Straftatbestand der Nötigung beinhaltet das Zwingen zu einem Verhalten durch Gewalt oder Androhung eines Übels.

Problematisch ist häufig die Frage, ob tatsächlich eine Nötigung vorliegt oder man sich lediglich über den anderen Verkehrsteilnehmer ärgert.

Falls eine solche Situation bei Ihnen eingetreten ist, möchten wir Sie gern bei der rechtlichen Aufarbeitung unterstützen. Dabei stehen wir Ihnen vom ersten Schreiben der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bis zur Gerichtsverhandlung zur Seite. Wir sind für Sie da!