Kosten / FAQ
Rechtsanwaltskosten sind kein Geheimnis. Die Vergütung des Rechtsanwalts ist gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, kann in bestimmten Fällen aber auch frei vereinbart werden [z.B. in Form eines Stundenhonorars].
Die genaue Höhe der Vergütung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab [z.B. Streitwert, Umfang des (Straf-/OWi-)Verfahrens], weshalb an dieser Stelle keine konkreten Aussagen zu den Kosten für einzelne Angelegenheiten getroffen werden können.
Es ist für mich selbstverständlich, Sie rechtzeitig über den Anfall von Kosten sowie deren voraussichtliche Höhe zu informieren. Hier gilt: Fragen kostet nichts!
In Verkehrsunfallangelegenheiten rechne ich meine Vergütung in der Regel direkt mit dem eintrittspflichtigen Versicherer des Unfallgegners ab.
Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung haben und diese in Ihrer Angelegenheit zum Tragen kommt, rechne ich in der Regel unmittelbar mit Ihrem Rechtschutzversicherer ab, der Ihnen übrigens eine freie Anwaltswahl gewährt. In diesem Zusammenhang kommt lediglich der Ausgleich einer von Ihnen mit Ihrem Rechtschutzversicherer vereinbarten Selbstbeteiligung auf Sie zu.
Verkehrsteilnehmer können sehr schnell in einen Rechtsstreit verwickelt werden. Sie können sich nur schwer davor schützen, dass gegen Sie zu Recht oder zu Unrecht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeld) oder ein (Verkehrs-)Strafverfahren (z.B. Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (sog. Fahrerflucht) oder fahrlässige Körperverletzung etc.) eingeleitet wird. Wollen Sie sich als Betroffener dann effektiv verteidigen, kann die rechtliche Vertretung schnell sehr teuer für Sie werden. Eine spezielle Verkehrsrechtschutzversicherung kann Ihnen einen Teil der Last von den Schultern nehmen.
Auch im Zivilverfahren kann eine Verkehrsrechtschutzversicherung von Vorteil sein. Zum Beispiel für die Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche wegen des unfallbedingt erlittenen materiellen Schadens oder wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung, einer mangelhaften Fahrzeugreparatur oder bei Problemen beim Fahrzeugkauf.
Der Rechtsanwalt ist aufgrund seiner Ausbildung zur Vertretung in Rechtsangelegenheiten hochqualifiziert. Er ist in seiner Arbeit für Sie unabhängig und allseits zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Voraussetzungen der Berufsausübung sind bei Rechtsanwälten gesetzlich strikt geregelt. So ist z.B. jeder Anwalt verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, die im Haftpflichtfall für Vermögensschäden beim Mandanten aufkommt. Mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts sind Ihre rechtlichen Interessen folglich von Anfang an in guten Händen. In bestimmten Angelegenheiten, zum Beispiel in Zivilrechtsstreitigkeiten vor einem Landgericht, ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Sicher, man muss seinen Anwalt nicht wegen jeder Kleinigkeit einschalten.
Andererseits kann es bei zu langem Abwarten bereits zu spät sein und man hat kaum noch Spielraum, um seine Interessen und Forderungen durchzusetzen.
Bei Verkehrsunfällen sollte eine Kontaktaufnahme zum Rechtsanwalt sofort erfolgen, damit Sie von Anfang an einen weiteren kompetenten Ansprechpartner neben Ihrem Autohaus, Ihrer Werkstatt und/oder Ihrem Sachverständigen haben.
Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts (Bußgeldverfahren) oder des Strafrechts (Strafverfahren) könnten sogar bereits Fristen in Gang gesetzt worden sein, die man einhalten sollte, um eine effektive Verteidigung zu gewährleisten.
Da sich die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt aber nicht generell beantworten lässt, empfehle ich, sich im Zweifel mit mir in Verbindung zu setzen.
Sie können selbstverständlich gern, müssen aber nicht immer unbedingt meine Kanzlei aufsuchen. Viele Angelegenheiten lassen sich heute uneingeschränkt per Post, Telefon oder Email erledigen. Einfach gelagerte Verkehrsunfallangelegenheiten können aus dem gesamten Bundesgebiet sogar unkompliziert und zeitsparend online Unfall online an mich übermittelt werden.
Sie übermitteln mir anhand des hinterlegten Formulars kostenfrei und unverbindlich grundlegende Informationen zum Verkehrsunfall. Meine Kanzlei setzt sich schnellstmöglich per Telefon oder Email mit Ihnen in Verbindung und stimmt die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab.
Entscheiden Sie sich, mich mit der Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen, mache ich Ihre Ansprüche beim Versicherer des Unfallgegners geltend.
Je nach Sachverhalt nehme ich hierzu auch Kontakt zum Reparaturbetrieb oder zum Kfz-Sachverständigen usw. auf.
Mein Ziel ist es, für eine umfassende und kompetente Unfallschadenabwicklung zu sorgen - mit möglichst geringem Aufwand für Sie.
Sie können die Informationen aber auch lediglich per Email an meine Kanzlei senden.
Selbstverständlich werde ich Sie über die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit auf dem Laufenden halten, indem ich Ihnen zum Beispiel Kopien der jeweiligen Korrespondenz übermittele. Gern bespreche ich mit Ihnen den Verfahrensstand auch persönlich.
Nach einem Verkehrsunfall ist es erst einmal wichtig, dass Sie Ruhe bewahren und sich gegebenenfalls medizinisch versorgen lassen.