Wenn es mal wieder schnell gehen musste ...
… und Sie von der Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen (ggf. bereits einen Zeugenfragebogen) aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Rotlichtverstoßes oder aufgrund einer Abstandsmessung erhalten haben, sollten Sie die rechtliche Überprüfung des Vorwurfes durch unsere Kanzlei in Erwägung ziehen.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Rotlichtverstoßes oder aufgrund einer Abstandsmessung erhalten haben, besteht bereits jetzt schon die Möglichkeit, eine Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt zu beantragen.
Erst nach Kenntnis des Akteninhalts kann eine geeignete Strategie mit Ihnen abgestimmt werden.
Das gilt natürlich auch, wenn Sie lediglich einen Zeugenfragebogen erhalten haben.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldbehörde aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Rotlichtverstoßes oder aufgrund einer Abstandsmessung erhalten haben, müssen Sie sehr schnell reagieren, denn ab Erhalt des Bußgeldbescheides beginnt die Frist zur Einlegung des Einspruchs. Den konkreten Fristbeginn können Sie anhand des Zustellungsvermerkes auf dem gelben Briefumschlag ablesen.
Es ist wichtig, dass Sie uns unverzüglich mit dem Bußgeldbescheid kontaktieren und uns dessen Zustelldatum mitteilen.
Verhalten bei unmittelbarer Ansprache durch Polizeibehörden
- vermeiden Sie Spontanäußerungen in der Anhaltesituation vor rechtlicher Beratung
- Schweigen wird Ihnen nicht negativ angelastet, aber von Ihnen gemachte Angaben dürfen nachteilig verwertet werden
SCHWEIGEN VOR ORT ist eine erhebliche Hilfe im späteren Verfahren!
In jedem Fall sollten Sie sich nach Erhalt eines Bußgeldbescheides unverzüglich mit einem Rechtsanwalt ihres Vertrauens in Verbindung setzen. Für diesen Fall sind wir gern für Sie da und unterstützen Sie bei der rechtlichen Bewertung.